Als Nachlasspfleger entlaste ich die Nachlassgerichte, welche mich in anderen Angelegenheiten auch zum Testamentsvollstrecker ernennen; diesbezüglich helfe ich bei der Auseinandersetzung komplizierter Erbstreitigkeiten.
Im Rahmen des jeweiligen Aufgabenbereiches sichere und verwalte ich das Nachlassvermögen und befriedige ggf. Gläubiger, welche Forderungen gegen den Nachlass geltend machen.
Hierbei gilt es insbesondere das Amt des Nachlasspflegers vertrauenswürdig und zuverlässig, jeweils unter Berücksichtigung der entsprechenden Genehmigungsverfahren durchzuführen. Unter Beachtung der entsprechenden Berichtspflichten erledige ich meine Aufgaben zeitnah.
Aufgrund meiner langjährigen Erfahrung ist es mir möglich, selbst schwierige Erbenermittlungssachverhalte abschließend zu ermitteln zu und so den (vormals) unbekannten Erben zu ihrem Recht zu verhelfen.
Darüber hinaus bin ich als Testamentsvollstrecker tätig, um die ordnungsgemäße Durchsetzung des Erblasserwillens zu gewährleisten. Auch erbringe ich eine reibungslose, ordnungsgemäße und vertrauenswürdige Dienstleistung, insbesondere bei der Verwaltung fremden Vermögens.